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   BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78   

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BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78 (https://dejure.org/1978,9781)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1978 - 1 StR 404/78 (https://dejure.org/1978,9781)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 (https://dejure.org/1978,9781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" - Verdeckung der Täterschaft zugleich als Verdeckung der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78
    Mögen Vorstellung und Absicht der Täter unmittelbar nur auf die Flucht gerichtet gewesen sein, Triebfeder kann auch hier, und zwar in gleich starkem Maße wie bei der Beseitigung von Tatzeugen, die Verdeckung der (vorausgegangenen) Straftat, hier der versuchten räuberischen Erpressung gewesen sein (BGHSt 15, 291, 295).

    Auch der vom Schwurgericht festgestellte bedingte Tötungsvorsatz schließt im vorliegenden Falle die Verdeckungsabsicht nicht aus, da das von den Tätern erstrebte Ziel - unerkannt zu entkommen - nicht nur durch den Tod des Opfers erreicht werden konnte (BGHSt 15, 291, 297; 21, 283; BGH, Urteile vom 27. August 1974 - 1 StR 222/74 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77).

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78
    Auch der vom Schwurgericht festgestellte bedingte Tötungsvorsatz schließt im vorliegenden Falle die Verdeckungsabsicht nicht aus, da das von den Tätern erstrebte Ziel - unerkannt zu entkommen - nicht nur durch den Tod des Opfers erreicht werden konnte (BGHSt 15, 291, 297; 21, 283; BGH, Urteile vom 27. August 1974 - 1 StR 222/74 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77).
  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Auszug aus BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78
    Eine einschränkende Anwendung des Mordtatbestandes in der Begehungsform des Verdeckens einer anderen Straftat kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, weil sich die Angeklagten bereits in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben haben, aus der sich die Vortat entwickelte (BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 248/78 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Aufgabe des zunächst gefassten direkten

    Auszug aus BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78
    Auch der vom Schwurgericht festgestellte bedingte Tötungsvorsatz schließt im vorliegenden Falle die Verdeckungsabsicht nicht aus, da das von den Tätern erstrebte Ziel - unerkannt zu entkommen - nicht nur durch den Tod des Opfers erreicht werden konnte (BGHSt 15, 291, 297; 21, 283; BGH, Urteile vom 27. August 1974 - 1 StR 222/74 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77).
  • BGH, 21.09.1977 - 3 StR 200/77

    Zusammentreffen von bedingtem Tötungsvorsatz und der Absicht der Verdeckung einer

    Auszug aus BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78
    Auch der vom Schwurgericht festgestellte bedingte Tötungsvorsatz schließt im vorliegenden Falle die Verdeckungsabsicht nicht aus, da das von den Tätern erstrebte Ziel - unerkannt zu entkommen - nicht nur durch den Tod des Opfers erreicht werden konnte (BGHSt 15, 291, 297; 21, 283; BGH, Urteile vom 27. August 1974 - 1 StR 222/74 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    In der Rechtsprechung ist einerseits anerkannt, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter Verdeckungsabsicht haben kann (BGHSt 15, 291; BGH GA 1962, 143; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78), ist aber andererseits schon entschieden worden, Mittel der Verdeckung müsse gerade der Tod des anderen sein.

    Soweit in manchen Entscheidungen auf die "rechtsfeindliche Einstellung", "rechtsfeindliche Absicht", "feindliche Willensrichtung" abgestellt wurde, in der sich der Täter in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGH, Urt. vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; BGHSt 28, 77), ging es um die möglicherweise einschränkende Wirkung sehr engen Zusammenhangs von Vortat und Verdeckungstat (vgl. BGHSt 27, 346; aufgegeben von BGHSt 35, 116).

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den § 211 StGB einschränkend interpretiert, liegt in Fällen des Übergangs vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz Verdeckungsmord jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben hat, aus der heraus die Tat erwächst (BGHSt 28, 77, 80 f; BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; vgl. BGHSt 27, 346, 348); wenn die Körperverletzung nicht "nahtlos" in die Tötungshandlung übergeht, sondern der Zusammenhang zwischen beiden durch eine Zäsur im Gesamtgeschehen unterbrochen ist (BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Urteil vom 6. Februar 1979 - 5 StR 800/78; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79), wie dies bei einem Wechsel des Angriffsmittels der Fall sein kann (BGHSt 28, 77, 82; a.A. BGHSt 27, 346, 349); oder wenn die Tötung nicht nur zur Verdeckung der unmittelbar vorausgegangenen Körperverletzung, sondern (auch) einer anderen Straftat - etwa einer Nötigung, eines Diebstahls oder Raubes - dient, so daß insoweit Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81 f; BGH, Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor, an den das Gesetz die verschärfte Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe knüpft (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 398/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord -

    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof solche Taten als Mord gewertet, insbesondere wenn Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung hatten (BGH a.a.O.), wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Absicht in die zur Tötung führende Situation begeben hatte (BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 und vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78) oder wenn eine deutliche Zäsur zwischen beiden Taten bestand (BGH NJW 1978, 2105 Nr. 19; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78).
  • BGH, 23.09.1980 - 5 StR 398/80

    Kein verkündeter Beschluss des Hilfsbeweisantrages in der Hauptverhandlung - Kein

    Sie lassen sich bloß dann nicht miteinander vereinbaren, wenn die vom Täter erstrebte Verdeckung einer Straftat nach seiner Vorstellung nur durch die Tötung des Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283, 284; BGH Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 - mit weiteren Nachweisen).
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